Amateurfußball in Baden-Württemberg wird ab sofort ausgesetzt

Am gestrigen Tag haben Bund und Länder weitere einschneidende Maßnahmen beschlossen, um die explosionsartige Verbreitung des Corona-Virus zu stoppen. Die vereinbarten Beschränkungen zielen darauf ab, die persönlichen Kontakte um 75 Prozent zu reduzieren und sollen am kommenden Montag, 2. November 2020, in Kraft treten. Im Amateurfußball wird ab diesem Zeitpunkt bis Ende November ein Spielbetrieb rechtlich nicht mehr zulässig sein.

Vor diesem Hintergrund haben die drei baden-württembergischen Fußballverbände beschlossen, den gesamten Spielbetrieb der Herren, der Frauen sowie der Jugend von der Oberliga Baden-Württemberg abwärts mit sofortiger Wirkung auszusetzen und ein Spielverbot zu verhängen, das zugleich auch Pokal- und Freundschaftsspiele erfasst. Die Entscheidung erfolgt bewusst bereits vor der rechtlichen Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse und aufgrund der sehr eindringlichen Appelle der Bundes- und Landesregierung. Insbesondere Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte, dass alle nicht notwendigen Kontakte bereits jetzt und insbesondere am Wochenende unterbleiben sollen. Dieser Aufforderung leistet der Amateurfußball in Wahrnehmung seiner gesellschaftlichen Verantwortung selbstverständlich Folge.

Der Fußball muss umgehend seinen Beitrag leisten

Wir haben in der Vergangenheit immer wieder betont, dass die Infektionsgefahr nach den uns vorliegenden Studien beim Fußballspielen im Freien als äußerst gering einzuschätzen ist. Risiken bestehen aber beim Zusammentreffen in Umkleidekabinen, in Duschräumen, bei der Bildung von Fahrgemeinschaften und auch dann, wenn sich Zuschauer nicht an Hygienevorgaben halten. Bei Abwägung aller relevanten Aspekte konnte bisher trotz dieser Risiken der Spielbetrieb im Amateurfußball aufrechterhalten und verantwortet werden, weil sich die Infektionszahlen zunächst in einem kontrollierbaren Rahmen gehalten haben. Zwischenzeitlich ist das Infektionsgeschehen aber zunehmend diffus und so dynamisch, dass auch vergleichsweise kleine Risiken vermieden werden müssen. Deshalb muss auch der Fußball umgehend seinen Beitrag leisten.

Auch der Trainingsbetrieb sollte umgehend eingestellt werden

In diesem Zusammenhang fordern wir alle unsere Mitgliedsvereine auf, auch den Trainingsbetrieb mit sofortiger Wirkung einzustellen, selbst wenn die Sportstätten noch geöffnet sind. Auch auf Mannschaftsbesprechungen sollte verzichtet werden. Die erforderliche Kommunikation dieser Aussetzungsentscheidung an Verantwortliche und Spieler ist sicherlich problemlos auch auf elektronischem Wege möglich.

Die Entscheidung, die Saison zu diesem Zeitpunkt zu unterbrechen, war für die daran Beteiligten nicht einfach. wfv-Präsident Matthias Schöck äußerte dazu: „Dieser Schritt ist uns allen schwer gefallen, es gab aber in der aktuellen Situation keine echte Alternative. Zufrieden bin ich darüber, dass es uns in Baden-Württemberg erneut gelungen ist, unsere Verantwortung für den Amateurfußball und die Gesellschaft gemeinsam und einheitlich wahrzunehmen.“

Zeitpunkt der Fortsetzung hängt von weiteren Entwicklungen ab

Ob der Spielbetrieb im Kalenderjahr 2020 wieder aufgenommen werden kann, ist derzeit offen und hängt von den weiteren Entwicklungen ab. Alle drei baden-württembergischen Fußballverbände sind weiterhin bestrebt, die Saison 2020/21 ordnungsgemäß zu Ende zu bringen. Inwiefern dies möglich sein wird, ist derzeit allerdings nicht abzusehen. Weiterhin gilt, dass wir mit den Behörden in Kontakt stehen und die Entwicklungen aufmerksam beobachten.

„500“ weiterhin die Grenze bei Spielen !

CoronaVO Sport vom 08.10.2020, aktualisiert ab 23. Oktober gültig

Weiterhin dürfen sich insgesamt 500 Personen auf dem Sportgelände aufhalten!

Nachdrücklich darauf hingewiesen wird, dass der Hygieneschutz auch im Fußball oberste Priorität genießt. Durch die Einhaltung von Abstandsgeboten, sowie das zwingend vorgeschriebene Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Allgemeinverfügung des Landratsamtes Main-Tauber Kreis vom 23.10.2020, II. d) und den Verzicht auf sämtliche gesellige Aktivitäten vor und nach dem Spiel bzw. Training können unsere Vereine einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Corona-Virus leisten.

Hier geht es zum SV Hygienekonzept des SV Wachbach (Stand: 23.10.2020)

Trotz Pandemiestufe 3: Der Fußball darf weiter rollen

Die „Corona-Verordnung Sport“ (CoronaVO Sport) gilt in der Fassung vom 8. Oktober 2020 und bleibt aktuell unverändert.

Am Montag, 19. Oktober hat die Landesregierung Baden-Württemberg vor dem Hintergrund stark steigender Covid-19-Infektionen im Land die Pandemiestufe 3 ausgerufen. Für den organisierten Sport und den Trainingsbetrieb ergeben sich daraus keine unmittelbaren Veränderungen.

Die „Corona-Verordnung Sport“ (CoronaVO Sport) gilt in der Fassung vom 8. Oktober 2020 bis auf weiteres unverändert.

Zwar wurde die grundsätzliche Maximalzahl der Teilnehmer am Trainingsbetrieb auf zehn Personen reduziert. Für den Trainingsbetrieb im Fußball gilt wie zuvor die Ausnahmeregelung, nach der die Mindestzahl überschritten werden darf, wenn dies erforderlich ist. Das bedeutet konkret, dass ein Sportbetrieb wie in den vergangenen Wochen möglich ist – es gibt derzeit keine generellen Einschränkungen für Fußballspiele oder den Trainingsbetrieb und auch kein Kontaktverbot

Maßgeblich für unsere Vereine sind jedoch neben den Verordnungen der Landesregierung die Allgemeinverfügungen der Gesundheitsämter oder Polizeibehörden vor Ort, die sich auch an den aktuellen Infektionszahlen orientieren. So können regional unterschiedliche Regelungen gelten, bspw. was eine Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes oder auch die Beschränkung von Zuschauerzahlen bei Sportveranstaltungen angeht.
Grundsätzlich können die örtlichen Gesundheitsbehörden den Sportbetrieb auch über die CoronaVO Sport hinausgehend einschränken oder gar untersagen. Solche Fälle sind in Baden-Württemberg bisher jedoch nicht bekannt.

AHA-Regeln beachten

Ebenso wichtig wie die Einhaltung der behördlichen Vorgaben ist jedoch ein verantwortungsvoller Umgang der Sportler*innen und Zuschauer*innen mit der aktuellen Situation. Bitte halten Sie sich strikt an Abstandsregelungen, reduzieren Sie die Kontakte abseits des Fußballspielens auf das Notwendigste und tragen Sie in geschlossenen Räumlichkeiten einen Mund-Nasen-Schutz.