CoronaVO Sport vom 08.10.2020, aktualisiert ab 23. Oktober gültig
Weiterhin dürfen sich insgesamt 500 Personen auf dem Sportgelände aufhalten!
Nachdrücklich darauf hingewiesen wird, dass der Hygieneschutz auch im Fußball oberste Priorität genießt. Durch die Einhaltung von Abstandsgeboten, sowie das zwingend vorgeschriebene Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Allgemeinverfügung des Landratsamtes Main-Tauber Kreis vom 23.10.2020, II. d) und den Verzicht auf sämtliche gesellige Aktivitäten vor und nach dem Spiel bzw. Training können unsere Vereine einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Corona-Virus leisten.
Hier geht es zum SV Hygienekonzept des SV Wachbach (Stand: 23.10.2020)